Forderungen zur Filmförderung und Filmpolitik in Niedersachsen

Stand 9/2022

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Erhöhung des Filmförderetats aus Landesmitteln auf 6 Millionen EU

  • Seit Gründung der nordmedia vor über 20 Jahren sind die Landesmittel für die Nordmedia (zur Zeit ca. 3,4 Mio aus Glücksspielmitteln und Steuern) nicht wesentlich erhöht worden.
  • Zusätzliche Förderbereiche wie Games und andere audiovisueller Formate sind hinzugekommen.
  • Inflationseffekte wurden nicht berücksichtigt.
  • Die Anforderungen an Filmproduktionen werden immer höher und kostenintensiver (wie z.B. ökologische Mindeststandards bei der Produktion, Mindestgagen).
  • Die maximale Förderhöhe für einzelne Projekte macht es nicht möglich, originäre Filmprojekte aus Niedersachsen heraus zu realisieren.
  • Filmfestivals sind Aushängeschilder für den niedersächsischen Film und fördern Nachwuchspublikum und -filmschaffende. Die Organisation und Infrastruktur von Festivals wurde kostenintensiver, die Festivals sind gewachsen, die Festivalförderung jedoch nicht.
  • Mehr Mittel für Qualifizierungen in allen Produktionsförderbereichen, um die Chancen niedersächsischer Antragsteller bei der Vergabe von größeren Filmund TV-Projekten zu erhöhen und dadurch die Beschäftigung zu verbessern, die Produktionsstrukturen zu stärken und das kreative Potential im Land zu halten.
  • Bereitstellung von Mitteln zum Aufbau einer Werkstatt für niedersächsische Autoren zur Entwicklung innovativer TV-, Internet-, VR- und Kinoformate.

Erweiterung von Fördermöglichkeiten und Entbürokratisierung der Antragsstellung

  • Erweiterung der Fördermöglichkeiten für Stoff- und Projektentwicklung (Treatmentförderung, Rechercheförderung), die nicht direkt verwertungsgebunden ist.
  • stärkere Präsentation und Distribution von kulturell und künstlerisch orientierten Filmen
  • stärkeres Engagement für Filmnachwuchs, Qualifizierung und den Filmstandort Niedersachsen
  • Entbürokratisierung der Filmförderung
  • Die Vergabe der Fördermittel aus dem Glücksspielaufkommen und Steuern unterliegt unterschiedlichen Bedingungen. Die Nutzung von Steuermitteln soll den Glücksspielmitteln angepasst werden. Dies ist in anderen Kulturbereichen auch möglich

Reduzierung des Regionaleffekts auf 125%, für kulturelle Filmprojekte und Nachwuchprojekte bei 100%

  • Projekte aus dem eigenen Bundesland können den erforderten Effekt von 150% der Fördermittel in Niedersachsen oft nicht realisieren, wenn sie keine Bundesförderung erhalten.

Umstrukturierung der Fördertöpfe

  • Schaffung eines gesonderten Etats für die Gamesförderung, damit diese sich nicht zur Konkurrenz für Filmförderung entwickeln.
  • Die Finanzierung von regulärem Fernsehprogramm wie z.B. „18:15-Features“ und Tatort über den regulären Etat der Fernsehanstalten statt über die nordmedia.
  • Bislang werden bei der nordmedia die Fördertöpfe des Fernsehens und des Landes weitgehend getrennt verhandelt. Dabei argumentieren die Sender, dass die Fördergelder der Sender auch nur für Programminhalte ausgegeben werden dürfen.
    Vieles spricht jedoch dafür, diese Grenzen aufzubrechen:
    1. Übernahme von nordmedia geförderten Filmen in das Programm, dadurch Diversifizierung des Fernsehprogramms. Z.B. auch die Schaffung von entsprechenden Nischen, die unabhängig von der Programmstruktur in der Mediathek aufgebaut werden können. (Niedersächsische Filme)
    2. Kurzfilme, Nachwuchsfilme, Filme mit besonderer kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, deren Förderprofil bisher klar dem Land zugeordnet wird, würden so eine bessere Verwertbarkeit, Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit erfahren.
    3. Sie würden durch die Verwertung durch die Sender auch für Fernsehgelder förderfähig
    4. Kurzfilme würden mit einem angemessenen höheren Budget ausgestattet werden können.
    5. Durch eine engere Verzahnung des Nachwuchses mit den Sendern kann dieser frühzeitig durch die Sender entdeckt und gefördert werden.

Besetzung Vergabeausschuss

  • Der Vergabeausschuss soll künftig nicht mit Landesbediensteten, sondern mit wechselnden Expert*innen aus Kultur und Filmwirtschaft besetzt werden.
  • Auch die Gremiensitze der Sendeanstalten sollen nicht nur durch
  • Redakteur*innen, sondern auch durch unabhängige Expert*innen besetzt werden.
  • Die Gremien sollen die Diversität in der Gesellschaft spiegeln.

Einrichtung eines niedersächsischen Filmund Medienpreises

  • Durch einen jährlichen Preis für Film- und Medienkunst – Hauptpreis und Nachwuchspreise - erhält die niedersächsische Filmszene eine deutlich höhere, positive Aufmerksamkeit. (analog der Preise, die für andere Kultursparten im Bereich Musik, Literatur oder Bildender Kunst vergeben werden)

    Etablierung eines niedersächsischen Filmarchivs

    • Filme aus der Zeit analoger Filmproduktionen in Niedersachsen sind gar nicht oder unzureichend erfasst und digitalisiert. Ein kultureller und (film-) historischer Schatz geht auf die Dauer verloren, wenn es nicht gelingt, ihn zügig zu erfassen, zu digitalisieren und - wenn möglich - der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

    Erhöhung der Förderung des Film & Medienbüros um 45.000 EUR

    • Seit 2017 beträgt die institutionelle Förderung des Film & Medienbüros unverändert 115.000 EUR. Die Förderung eines wachsenden Verbandes (z. Zt. 150 Mitglieder) mit wachsenden Aufgaben in der Beratung Filmschaffender und der Betreuung neuer Projekte muss in Anbetracht von Kostensteigerungen und zusätzlicher Aufgaben angepasst werden. Der erhöhte Aufwand ist in Zukunft nur durch die Finanzierung einer Co-Geschäftsführung zu leisten.