Vorschläge für nordmedia-Richtlinie

Im Juli 2024 tritt eine Neufassung in Kraft, die derzeit erarbeitet wird

Zum 30. Juni 2024 läuft die aktuelle Richtlinie zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia - Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH aus. Um Bürokratie in der niedersächsischen Filmförderung abzubauen und die Position unabhängiger, künstlerischer Filmproduktionen in der Förderlandschaft Niedersachsens zu stärken, schlägt das Film & Medienbüro Niedersachsen als Interessenvertretung der niedersächsischen Filmschaffenden zur Neufassung folgende Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Richtlinie vor:

Etablierung einer Treatment-Förderung

Um den Zugang von Talenten zur Filmwirtschaft durchlässiger zu gestalten, sollten Autor*innen bei der Ausarbeitung eines Treatments für einen programmfüllenden Kinofilm (Spiel- und Dokumentarfilm) mit einer finanziellen Unterstützung gefördert werden können.

Kulturwirtschaftliche Effekte für Filmschaffende stärken

Um die Position niedersächsischer Filmschaffender zu stärken und die Wirkung des Regionaleffekts auf die Kulturwirtschaft Niedersachsens zu erhöhen, sollten die Bedingungen der Kulturwirtschaftlichen Effekte präzisiert werden: Die Ausgaben der gewährten Fördermittel in Niedersachsen und/oder Bremen sollten stärker an natürliche Personen der Filmwirtschaft gebunden werden, während Ausgaben für filmferne Dienstleistungen weniger ins Gewicht fallen sollten.

Einschränkung des Vergaberechts

Um eine den Filmproduktionsprozess hemmende Bürokratie abzubauen, sollte es für Mittel, die nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung vergeben werden, eine Ausnahmeregelung geben, die die Anwendung des Vergaberechts einschränkt: Orientieren kann man sich dabei am Deutschen Filmförderfonds (DFFF) – dem Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Vereinfachung der Erfassung von Erlösen

Um Bürokratie abzubauen und damit die Handlungsfähigkeit und Position unabhängiger Filmschaffender in Niedersachsen zu stärken, sollte der Verwendungsnachweis hinsichtlich des Reportings von Erlösen/Publikumszahlen vereinfacht werden.

Drehbuch- und Stoffentwicklungsförderung als Zuschuss

Um die Position unabhängiger Filmschaffender zu stärken und ihre Zahlungsfähigkeit nicht zu gefährden, wäre es wünschenswert, die Förderung der Drehbuch- und Stoffentwicklung grundsätzlich als Zuschuss und nicht länger als bedingt rückzahlbares Darlehen zu gewähren. Bei einer Darlehensfinanzierung sollte für den Fall, dass der/die Zuwendungsempfänger/in das Drehbuch selbst verfilmt, die gewährte Drehbuchförderung nicht bereits bei Drehbeginn zurückgezahlt werden müssen, sondern erst dann, wenn Erlöse des Projektes generiert wurden und wenn der Eigenanteil des/der Fördernehmer/in aus den Erlösen gedeckt worden ist.

Präzisierung und Vereinfachung des Eigenanteils

Um die Planbarkeit einer Filmproduktion im Rahmen einer Filmförderung transparenter zu gestalten, sollte klar und unmissverständlich festgeschrieben sein, unter welchen Voraussetzungen der 5-%ige Eigenanteil des/der Antragsstellers/Antragstellerin in bar oder als rückgestellte Eigenleistung eingebracht werden muss. Grundsätzlich wäre es in diesem Punkt der Richtlinie wünschenswert, die Bedingungen für das Erbringen des Eigenanteils für die Filmschaffenden weniger streng zu handhaben und beispielsweise nicht zwingend Barmittel zu verlangen. Orientieren kann man sich hier an der Filmförderungsanstalt (FFA). Die aktuell gültigen, strengeren Voraussetzungen für den Eigenanteil werden von niedersächsischen Filmschaffenden als deutlicher Standortnachteil bewertet.

Marketing-Budget für die Produktionsförderung

Die Bedingungen zur Förderung von Marketing-Maßnahmen sollten angesichts der Wirkungsstruktur und des Markteinflusses digitaler Medien zeitgemäß aktualisiert werden. Da beispielsweise Social Media-Outreach-Kampagnen bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Produktionsphase starten und notwendig sind, muss die Möglichkeit geschaffen werden, bereits in der Antragstellung für Produktionsförderung ein entsprechendes Marketing-Budget miteinzukalkulieren.

Das Film & Medienbüro Niedersachsen hat die Vorschläge der Niedersächsischen Staatskanzlei und der nordmedia übergeben. Die Neufassung der Richtlinie soll im ersten Quartal 2024 abgeschlossen werden.